Ausbildung zum Motorseglerführer

Die Segelflugsportgruppe führt in der vereinseigenen Flugschule die Ausbildung zum Reisemotorseglerführer durch.

Seit dem 01.05.2003 wird durch den Gesetzgeber unterschieden zwischen "Reisemotorsegler", das sind Motorsegler mit fest eingebautem Motor und nicht einklappbarem Propeller, und "Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb", die eigenstartfähig sein können aber in der Segelflugphase Motor und Propeller vollständig im Rumpf einklappen können.

Das Fliegen von "Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb" ist Bestandteil der Ausbildung zum Segelflugzeugführer.

Eine eigenständige Ausbildung zum Reisemotorseglerführer sieht der Gesetz- und Verordnungsgeber seit dem 01.05.2003 nicht mehr vor. Das Fliegen eines Reisemotorseglers ist als Klassenberechtigung Bestandteil des Segelflugscheines oder des Motorflugscheines.

Wer also einen Reisemotorsegler fliegen will, muss vorher die komplette Ausbildung zum Segelflugzeugführer oder Motorflugzeugführer absolvieren und einen der beiden Luftfahrerscheine erworben haben.

Erst dann kann in einer Zusatzausbildung die Klassenberechtigung "Reisemotorsegler" erworben werden.

In unserem Verein wird typischerweise vor der Klassenberechtigung "Reisemotorsegler" der Segelflugschein erworben.

Auf einen speziellen Theorieunterricht kann bei der Zusatzausbildung verzichtet werden. Der Reisemotorseglerflugschüler darf sich das notwendige zusätzliche Wissen im Selbststudium und durch individuelle Gespräche mit den Fluglehrern aneignen. Die praktische Flugausbildung besteht aus Einweisungsstarts mit einem Motorseglerlehrer. Neben einigen Alleinflügen sind dann noch Einweisungen in besondere Flugzustände sowie Notlandeübungen und das Fliegen an Flugplätzen mit Kontrollzone wie München oder Nürnberg erforderlich. Zum Abschluss der Ausbildung ist zunächst mit Lehrer und dann selbständig ein Navigationsdreicksflug von mindesten 270 km (= 150 nautische Meilen) Länge mit zwei Zwischenlandungen vorzubereiten und durchzuführen.

Nach mindestens 10 Stunden Gesamtausbildungszeit erfolgt eine Überprüfung in Theorie und Praxis vor dem Prüfungsrat der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern. Die Theorieüberprüfung beschränkt sich meistens auf die Fächer Navigation, Technik und Verhalten in besonderen Fällen; die Überprüfung in den Fächern Luftrecht und Meteorologie wird in der Regel erlassen. Der Motorseglerschüler muss zur Überprüfung mindestens 17 Jahre alt sein.

Danach erfolgt durch die Behörde der Eintrag der Klassenberechtigung "Reisemotorsegler" in den Segelflugschein.

Der zweite mögliche Weg, die Klassenberechtigung "Reisemotorsegler" als Zusatzausbildung zum Motorflugschein zu erwerben, wird zur Zeit beim Luftsportverein Landshut e.V. nicht begangen.

Die Dauer der Ausbildung hängt sehr vom zeitlichen Engagement des Motorseglerschülers ab. Im Normalfall ist eine Flugsaison anzusetzen.

Kosten der Ausbildung

Dazu wollen wir hier keine verbindlichen Aussagen treffen, da die Kosten natürlich von der tatsächlich benötigten Stunden- und Startzahl abhängt (was kostet z.B. ein Führerschein?). Wir erlauben uns, lediglich auf unsere Gebührenseite zu verweisen. Über die weiter oben beschriebene Mindeststundenzahl, der Mitgliedschaft im Verein sowie der sonstigen auf der Gebührenseite gelisteten Zahlungsverpflichtungen unserer Mitglieder kann jeder Interessent selbst den finanziellen Aufwand abschätzen.

Bei den auf unseren Seiten genannten Gebühren sind Landegebühren an die Stadtwerke Landshut als Flugplatzbetreiber sowie Kosten für Literatur und weitere Behördengebühren nicht enthalten. 

Noch Fragen ?

Gerne stehen unsere Vorstände und unsere Fluglehrer für weitere Auskünfte zur Verfügung. Ein Ansprechpartner ist normalerweise Samstags, Sonntags und an Feiertagen auf dem Flugplatz. Eine erste Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail an flugschule@segelfliegen-landshut.de erfolgen.